Liebes Arzneimittelgesetz,
wir müssen reden.
Über die besonderen Therapierichtungen. Für die du jede Menge Ausnahmen machst.
Und bei denen du noch dazu ausgerechnet etwas tatsächlich wirksames (Phytotherapie aka pflanzliche Arzneimittel) mit so seltsamen Zeug wie Zuckerkügelchen (Homöopathie) oder den medizinischen Auswüchsen eines etwas seltsamen österreichischen Esoterikers (Anthroposophie) einfach in einen Topf schmeißt.
Wissenschaftspluralismus. Binnenkonsens. Berücksichtigung von Besonderheiten der Therapierichtungen. Da fängt mein Auge gefährlich an zu zucken. Das willst du doch nicht, oder?
Ok. Bei einer Zulassung müssen auch diese Arzneimittel eine Wirksamkeit nachweisen. Aber ob sie das können, darüber wird dann unter Gesichtspunkten der jeweiligen Therapierichtung in einer Kommission entschieden. Nur weil Homöopathen finden, dass etwas wirkt, muss das nicht stimmen. Du fragst ja auch nicht den Projektmanager eines neuen Arzneimittels ob sie/er findet, dass das Mittel zugelassen werden soll?! Schonmal was von unabhängigen Gutachtern gehört?
Und falls ein Mittel aus diesen besonderen Therapierichtungen selbst das nicht hinbekommt, weil die zuständige Pharmafirma z.B. zu faul für irgendwelche klinische Studien ist, kann man die immer noch registrieren. Dann darf man zwar keine Indikation und Dosierung angeben, aber wer achtet schon darauf? Als kleinen Bonus muss man Registrierungen auch im Gegensatz zu Zulassungen nicht andauernd verlängern, da spart man sich mindestens einen Mitarbeiter in Regulatory Affairs!
Ja, gut. Ok. Die Qualität muss man schon noch nachweisen. Freut mich sehr, dass man da kein Arsen reinmischen darf und jedes Mal die gleiche Menge von Nichts drin sein muss bei den homöopathischen Arzneimitteln. Und nicht, dass man die am Ende noch vertauscht. Wo kämen wir da hin, wenn ich Nux vomica D6 statt Arnica D12 einwerfe 
Wo wir grade bei Verdünnungen sind. Immerhin dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sich nur dann registrieren wenn sie mindestens 1:10 000 verdünnt sind. Beruhigend. Auch das es noch mehr Regeln gibt, wenn die Ursubstanz irgendwas ganz Giftiges oder ein Betäubungsmittel enthält. Aber irgendwie auch nur Augenwischerei. Wenn nichts drin ist, kann es ja auch nicht schaden, sagst du. Problem: Wenn nichts drin ist, kann es auch nicht nützen! Warum gibst du sowas deine Erlaubnis? Lass das doch einfach, gibt ja auch noch andere Gesetze. Vielleicht könnt Homöopathie demnächst als Nahrungsergänzungsmittel laufen? Da reguliert doch eh kaum wer irgendwas…
Liebes AMG,
ich habe ja nichts gegen dich persönlich. Du sorgst dafür, dass unsere Arzneimittel sicher sind und jeder weiß woran man ist. Aber bitte, bitte: Lass das mit den besonderen Therapierichtungen!
Alles Liebe,
deine Lena
Ach ja, und magst du der Arzneimittelpreisverordnung vielleicht sagen, dass das mit den Telegrammen im Zeitalter des Internets nicht mehr so wahnsinnig relevant ist?
Titelbild von John-Mark Smith via Pexels
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